Vereinbarung Youth Angebote Mountainbike
Vereinbarung Youth Angebote Mountainbike
Die Vereinbarung gilt zwischen Teilnehmer und Eltern gegenüber dem Veranstalter und allen Beteiligten Mitarbeiter
1. Mein Kind ist von mir angewiesen worden, den Anordnungen der Mitarbeiter Folge zu leisten.
2. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind in freier Natur unter Anleitung das Mountainbiken erlernt.
3. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass mein Kind sich mit dem Mountainbike im öffentlichen Straßenverkehr bewegt.
4. Mir ist bewusst, das während des Kurses Helmpflicht besteht (bitte auf einen funktionstüchtigen und unbeschädigten Helm achten). Mein Kind ist von mir angewiesen worden, bei jeder Fahrt mit dem Fahrrad einen Helm zu tragen! Im Bikepark mit Liftunterstützung oder bei größeren unbekannten Sprüngen, gilt Fullface Helmpflicht sowie Rückenprotektor und Knieprotektorenpflicht, Was nicht vorhanden ist kann aber auch im Bikepark geliehen werden, oder man leiht es sich von anderen Bekannten aus.
5. Ich erkläre mich insbesondere damit einverstanden, dass mein Kind mit dem Mountainbike Sprünge springt, in Bikeparks fährt und abseits von angelegten und öffentlichen Wegen unterwegs ist.
6. Wir wollen sämtliche Unfälle und Stürze vermeiden und halten unten den Trainer/Betreuern Absprachen, wem wir was zutrauen. Ebenso in Absprache mit jedem einzelnen Kind. Oberstes Gebot ist uns die Sicherheit und Gesundheit der Kinder! Trotzdem ist Mountainbikeneine Risikosportart: Mir ist bewusst, dass mein Kind stürzen und Verletzungen erleiden kann, die bis zum Tod führen können.
7. Ich bin damit einverstanden, dass die Teilnehmer während des Camp´s auch ohne direkte Aufsicht selbständig unterwegs sein dürfen (z.B. Geländespiel oder freies Fahren im Bikepark). Haftung bei selbstständigen Unternehmungen, die nicht von den Mitarbeitern angesetzt sind bzw. Verboten wurden, übernimmt der/die Erziehungsberechtigte.
8. Ich bin einverstanden, dass mein Kind von Mitarbeitern mit dem privaten PKW transportiert werden darf oder mit dem Zug in der Gruppe fahren darf.
9. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes, besonders im Hinblick auf den Genuss von Nikotin, Alkohol und die Einnahme von Betäubungsmitteln und anderen Drogen.
10. Für verloren gegangene Gegenstände, die Ihrem Kind gehören, kann keine Haftung übernommen werden.
11. Bei Verstößen gegen diese Campvereinbarung behält sich die Campleitung Konsequenzen vor, die bis zur vorzeitigen Beendigung des Camps, Ihres Kindes führen können. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des/ der Erziehungsberechtigten.