Teilnahmebedingungen für Xtra-Mile und Xtra-Mile@home
TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR Xtra-Mile und Xtra-Mile@home
Sehr geehrte Kunden,
die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Xtra-Mile Veranstalter zustande kommenden Vertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!
Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Kunden
1.1. Durch die Unterstützung ehrenamtlicher Mitarbeiter kann ein umfangreiches Angebot zur Verfügung gestellt werden. Diese Mitarbeiter kommen aus verschiedenen Berufen und stellen ihren Urlaub, Kraft und Zeit zur Verfügung, um den jeweiligen Lehrgang, die Freizeit oder das Camp für den Gast optimal zu gestalten. Der Gast erklärt sich damit einverstanden an einer christlichen Gemeinschaft teilzunehmen.
1.2. Der Gast hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für die eigenen einzustehen, soweit er diese Verpflichtung durch ausdrückliche Erklärung übernommen hat.
1.3. Für alle Buchungswege gilt:
1.3.1. Grundlage des Angebots von Xtra-Mile Veranstalter und der Buchung des Kunden sind die Ausschreibung und die ergänzenden Informationen vom Xtra-Mile Veranstalter für die jeweilige Veranstaltung, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.
1.3.2. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Xtra-Mile Veranstalter vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vom Xtra-Mile Veranstalter vor, an das Xtra-Mile Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Xtra-Mile Veranstalter bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Xtra-Mile Veranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
1.3.3. Die von Xtra-Mile Veranstalter gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Veranstaltungsleistungen, das Startgeld und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.
1.4. Für die Buchung, die schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
1.4.1. Solche Buchungen sollen mit dem Buchungsformular vom Xtra-Mile Veranstalter erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Xtra-Mile Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 10 Werktage gebunden.
1.4.2. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Xtra-Mile Veranstalterzustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Xtra-Mile Veranstalter dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Anmeldebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Teilnehmer nicht Anspruch auf eine Anmeldebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.
1.5. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet) gilt für den Vertragsabschluss:
1.5.1. Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung vom Xtra-Mile Veranstaltererläutert.
1.5.2. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.
1.5.3. Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.
1.5.4. Soweit der Vertragstext vom Xtra-Mile Veranstalter im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.
1.5.5. Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „Zahlungspflichtig buchen“ bietet der Kunde dem Xtra-Mile Veranstalter den Abschluss des Vertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 10 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.
1.5.6. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
1.5.7. Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Xtra-Mile Veranstalter ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.
1.5.8. Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung vom Xtra-Mile Veranstalter beim Kunden zu Stande.
1.6. Xtra-Mile Veranstalter weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Verträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, E-Mails sowie Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
Bezahlung
2.1. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Xtra-Mile Veranstalter zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Xtra-Mile Veranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
Preiserhöhung, Preissenkung
3.1. Xtra-Mile Veranstalter behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, das im Vertrag vereinbarte Startgeld zu erhöhen, soweit
3.1.1. eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger,
3.1.2. eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder
3.1.3. eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.
3.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Xtra-Mile Veranstalter den Teilnehmern in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.
3.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:
3.3.1. Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann Xtra-Mile Veranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Xtra-Mile Veranstalter vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Xtra-Mile Veranstalter vom Kunden verlangen.
3.3.2. Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann das Startgeld um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
3.3.3. Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann das Startgeld in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Xtra-Mile Veranstalter verteuert hat
3.4. Xtra-Mile Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Xtra-Mile Veranstalter führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag vom Xtra-Mile Veranstalter zu erstatten. Xtra-Mile Veranstalterdarf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Xtra-Mile Veranstaltertatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Xtra-Mile Veranstalter hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nachzuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.
3.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
3.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer vom Xtra-Mile Veranstalter gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der vom Xtra-Mile Veranstaltergesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Vertrag, gilt die Änderung als angenommen.
Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten
4.1. Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Xtra-Mile Veranstalter. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen an SRS e. V. Im Sportzentrum 2, 57610 Altenkirchen oder per E-Mail an: camps@srsonline.de
4.2. Tritt der Kunde vor Beginn zurück oder tritt er die Veranstaltung nicht an, so verliert Xtra-Mile Veranstalter den Anspruch auf das Startgeld. Stattdessen kann Xtra-Mile Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht vom Xtra-Mile Veranstalter zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle vom Xtra-Mile Veranstalter unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
4.3. Xtra-Mile Veranstalter hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Leistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der Stornostaffel berechnet:
Eigene Anreise (bisher Stornostaffel D)
bis 45. Tag: 10%
44. bis 31. Tag: 20%
30. Tag bis 15. Tag: 50%
14. bis 7. Tag: 70%
6. bis 2. Tag: 80%
1. Tag und Nichtanreise: 90%
4.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Xtra-Mile Veranstalter nachzuweisen, dass Xtra-Mile Veranstalter überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die vom Xtra-Mile Veranstalter geforderte Entschädigungspauschale.
4.5. Xtra-Mile Veranstalter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Xtra-Mile Veranstalter nachweist, dass Xtra-Mile Veranstalter wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Xtra-Mile Veranstalter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Ist Xtra-Mile Veranstalter infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat Xtra-Mile Veranstalter unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.
4.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB vom Xtra-Mile Veranstalter durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie Xtra-Mile Veranstalter 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.
4.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung ggf. Auslandskrankenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl
5.1. Xtra-Mile Veranstalter kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
5.1.1. Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung vom Xtra-Mile Veranstalter beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein
5.1.2. Xtra-Mile Veranstalter hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Bestätigung anzugeben
5.1.3. Xtra-Mile Veranstalter ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber der Absage der Veranstaltung unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Veranstaltung wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
5.1.4. Ein Rücktritt von Xtra-Mile Veranstalter später als
20 Tage vor Veranstaltungsbeginn bei einer Dauer von mehr als sechs Tagen,
sieben Tage vor Beginn bei einer Dauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
48 Stunden vor Beginn bei einer Dauer von weniger als zwei Tagen.
vor Veranstaltungsbeginn ist unzulässig.
5.2. Wird die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf das Startgeld geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 4.6. gilt entsprechend.
Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sowie unvermeidlicher, außergewöhnlicher Umstände
6.1. Xtra-Mile Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung vom Xtra-Mile Veranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten vom Xtra-Mile Veranstalter beruht.
6.2. Kündigt Xtra-Mile Veranstalter, so behält Xtra-Mile Veranstalter den Anspruch auf das Startgeld; Xtra-Mile Veranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Xtra-Mile Veranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
6.3. Des Weiteren weisen wir auf die Kündigungsmöglichkeiten aufgrund unvermeidlicher, außergewöhnlicher Umständen nach §651h hin.
Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden
7.1. Teilnahmeunterlagen: Der Kunde hat Xtra-Mile Veranstalter zu informieren, wenn er die notwendigen Teilnahmeunterlagen (z.B. Bahnticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der vom Xtra-Mile Veranstalter mitgeteilten Frist erhält.
7.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen
7.2.1. Wird die Veranstaltung nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
7.2.2. Soweit Xtra-Mile Veranstalter infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Teilnehmer weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen
7.2.3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter vom Xtra-Mile Veranstalter vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter Xtra-Mile Veranstalter vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Xtra-Mile Veranstalter unter der mitgeteilten Kontaktstelle vom Xtra-Mile Veranstalter zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters vom Xtra-Mile Veranstalter bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Teilnahmebestätigung unterrichtet.
7.2.4. Der Vertreter vom Xtra-Mile Veranstalter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.
7.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will der Kunde/Reisende den Vertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Xtra-Mile Veranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Xtra-Mile Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
Datenschutz, Bildmaterial
8.1. Der Kunde willigt ein, dass seine Daten vom Xtra-Mile Veranstalter elektronisch gespeichert, verarbeitet und für die notwendigen administrativen sowie rechtlichen Arbeitsvorgänge verwendet werden dürfen. Gemäß DSGVO kann er jederzeit kostenlos Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten ersuchen sowie eine Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Zusätzlich besteht auch ein Widerspruchsrecht die Einwilligungsklärung (per Post oder E-Mail) für die Zukunft zu ändern oder zu widerrufen. Personenbezogene Daten werden an Leistungsträger vom Xtra-Mile Veranstalter übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder Rückabwicklung des Vertrages erforderlich ist. Die Daten werden an die zur Durchführung notwendigen Organisationen weitergeleitet Dabei werden die deutschen datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet.
Die Daten werden an die zur Durchführung notwendigen Organisationen weitergeleitet
8.2. Xtra-Mile Veranstalter garantiert die Nutzung dieser Daten nur für Xtra-Mile Veranstalter eigene Zwecke, wie z.B. Listen für die Teilnehmer (inkl. E-Mail-Adressen), dem Versand des aktuellen Nachrichtenmagazins oder anderer Angebote.
8.3. Der Teilnehmer hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten, sofern dies rechtlich möglich ist.
8.4. Alle Bild- und Tonträger, die bei der Reise erstellt werden, können vom Organisator zu Veröffentlichungszwecken, PR-Maßnahmen oder im Rahmen der Veranstaltung ohne vorherige Absprache genutzt werden. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Anmeldung bereit, dass Bildträger, auf denen er oder sein Kind abgebildet ist, in gedruckter und/oder elektronische Form für Xtra-Mile Veranstalter eingesetzt werden können. Der Kunde kann dieser Verwendung jederzeit für die Zukunft schriftlich widersprechen.
Nachrichtenmagazin einsatz
9.1. Mit Abschluss des Vertrags erhält der Kunde ein kostenloses Abonnement des SRS-Nachrichtenmagazin einsatz. Dieses wird zweimaljährlich an den Kunden per Post verschickt. Eine Kündigung dieses Abonnement ist jederzeit (per Telefon, E-Mail an info@srsonline.de oder Post ohne Kündigungsfrist möglich.
Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung vom Xtra-Mile Veranstalter für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf das dreifache Startgeld beschränkt. Möglicherweise darüberhinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.
10.2. Xtra-Mile Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Veranstaltung vom Xtra-Mile Veranstalter sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt.
10.3. Xtra-Mile Veranstalter haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten vom Xtra-Mile Veranstalter ursächlich geworden ist.
10.4. Eine Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist nicht im Gesamtpreis enthalten.
Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat
Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Xtra-Mile Veranstalter geltend zu machen.
Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand
12.1. Xtra-Mile Veranstalter weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Xtra-Mile Veranstalter nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Teilnahmebedingungen für Xtra-Mile Veranstalter verpflichtend würde, informiert Xtra-Mile Veranstalter die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Xtra-Mile Veranstalter weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.
12.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Xtra-Mile Veranstalter die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Xtra-Mile Veranstalter ausschließlich an dessen Sitz verklagen.
12.3. Für Klagen vom Xtra-Mile Veranstalter gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz vom Xtra-Mile Veranstalter vereinbart.
© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017 [2018]
Veranstalter ist: Waypointer gGmbH, Seydlitzstraße 2d, 10557 Berlin
09.01.2025